Miete auf Zeit vs. Langzeitmiete

Eine Wohnung zu mieten ob für einige Monate oder mehrere Jahre bedeutet, rechtliche und finanzielle Verpflichtungen einzugehen, die man vor der Unterzeichnung kennen sollte. Das spanische Mietgesetz (Ley de Arrendamientos Urbanos, LAU) unterscheidet klar zwischen der Langzeitmiete für den dauerhaften Wohnsitz und der zeitlich befristeten Miete, die für vorübergehende Aufenthalte aus beruflichen, akademischen oder längeren Urlaubsgründen gedacht ist.

In diesem Leitfaden fassen wir die wichtigsten Aspekte beider Mietformen zusammen, erklären die Pflichten von Mietern und Vermietern und zeigen, wie sich beide Seiten auf ein sicheres, reibungsloses Mietverhältnis vorbereiten können.

Was ist eine Miete auf Zeit?

Eine Miete auf Zeit ist ideal, wenn der Mieter die Wohnung nur für einen begrenzten Zeitraum und aus einem konkreten Anlass benötigt, zum Beispiel für ein befristetes Arbeitsprojekt, ein Studiensemester oder einen längeren Urlaub.

Im Gegensatz zur touristischen Vermietung werden hier keine Hotelleistungen wie tägliche Reinigung oder Rezeption angeboten. Die Dauer wird frei vereinbart und kann von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen, ohne gesetzlich vorgeschriebene Mindest- oder Höchstfristen. Wichtig ist nur, dass die Wohnung nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt wird.

  • Vertrag und Voraussetzungen: Der Vertrag muss den Grund des Aufenthalts, Beginn und Ende sowie die vereinbarte Miete genau angeben.
  • Kaution: Nach der LAU beträgt die Kaution zwei Monatsmieten, also mehr als bei einem normalen Wohnraummietvertrag.
  • Kündigungsrecht: Der Mieter kann den Vertrag vor dem vereinbarten Enddatum nur beenden, wenn dies ausdrücklich im Vertrag steht oder vorher mit dem Vermieter vereinbart wurde.

Wann kann man eine Wohnung mit Zeitmietvertrag kündigen?

Laut Artikel 11 der LAU kann der Mieter den Vertrag nach sechs Monaten mit einer Frist von mindestens 30 Tagen kündigen.
Soll der Auszug früher erfolgen, muss dies ausdrücklich im Vertrag stehen. Deshalb ist es so wichtig, von Anfang an alle Sonderfälle zu besprechen und schriftlich festzuhalten.

Langzeitmiete

Die Langzeitmiete ist für den dauerhaften Wohnsitz gedacht. Auch wenn die Vertragsparteien die Laufzeit frei vereinbaren können, sieht das Gesetz vor, dass bei einer vereinbarten Dauer von weniger als fünf Jahren (sieben Jahren, wenn der Vermieter eine juristische Person ist) automatische jährliche Verlängerungen bis zu diesem Mindestzeitraum gelten.

  • Kündigung: Der Mieter kann die Wohnung nach sechs Monaten mit einer Frist von 30 Tagen verlassen.
  • Vorteile: Sie bietet beiden Seiten wirtschaftliche Stabilität, eine gleichbleibende Miete ohne plötzliche Erhöhungen und die Sicherheit, nicht ständig nach einer neuen Wohnung suchen zu müssen.
  • Kaution: Mindestens eine Monatsmiete, die der Vermieter bei der zuständigen regionalen Behörde hinterlegen muss.

Zentrale Unterschiede zwischen beiden Mietformen

  • Zweck: Bei der Langzeitmiete dient die Immobilie als fester Wohnsitz, bei der Zeitmiete nur zur vorübergehenden Nutzung.
  • Kaution: Eine Monatsmiete bei Langzeitmiete, zwei Monatsmieten bei Zeitmiete.
  • Verlängerungen: Gesetzlich vorgeschrieben bei der Langzeitmiete, nicht bei der Zeitmiete.
  • Mietpreis: Bei Zeitmiete kann der Preis bei jedem neuen Vertrag angepasst werden, bei Langzeitmiete bleibt er während der gesamten Laufzeit stabil.

Vorteile für beide Seiten

Für Vermieter

  • Langzeitmiete: Stetige Einnahmen und weniger Mieterwechsel.
  • Zeitmiete: Möglichkeit höherer Mieteinnahmen in touristischen Regionen und flexible Preisgestaltung je nach Nachfrage.

Für Mieter

  • Langzeitmiete: Preis- und Planungssicherheit sowie ein fester Wohnsitz.
  • Zeitmiete: Hohe Flexibilität, ideal für Menschen, die häufig umziehen, studieren oder projektbezogen arbeiten.

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